Ratgeber · Rechnungen
Abschlagsrechnung im Handwerk
Kurz gesagtMit Abschlagszahlungen musst du große Aufträge nicht komplett vorfinanzieren. Nach BGB darfst du Abschläge in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistung verlangen. Bei Verbraucherbauverträgen gilt eine Obergrenze von 90 Prozent der Gesamtvergütung für alle Abschläge zusammen.
Kein Rechtsrat: vereinfachte Übersicht nach § 632a und § 650m BGB. Im Einzelfall frag bitte deine Handwerkskammer oder einen Anwalt.
Wann darf ich Abschläge verlangen?
Für bereits erbrachte Leistungen, zum Beispiel nach Materiallieferung oder einem abgeschlossenen Bauabschnitt (§ 632a BGB). Am klarsten ist, wenn du die Abschläge schon im Angebot oder Vertrag vereinbarst.
Wie hoch dürfen Abschläge sein?
- Grundsätzlich in Höhe des Wertes der erbrachten und vertragsgemäßen Leistung.
- Bei einem Verbraucherbauvertrag dürfen alle Abschläge zusammen höchstens 90 Prozent der Gesamtvergütung betragen (§ 650m Abs. 1 BGB).
- Bei Verbraucherbauverträgen steht dem Kunden außerdem bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit von 5 Prozent zu (§ 650m Abs. 2 BGB).
Was auf die Abschlagsrechnung gehört
- Bezeichnung als Abschlagsrechnung mit fortlaufender Nummer
- Welche Leistung abgerechnet wird
- Betrag, Umsatzsteuer und Zahlungsziel
- Alle Pflichtangaben einer normalen Rechnung
In der Schlussrechnung ziehst du die bereits gezahlten Abschläge ab. Begleittext-Vorlage: Rechnung verschicken.
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Häufige Fragen
Wie hoch darf eine Abschlagsrechnung sein?+
So hoch wie der Wert der bereits erbrachten Leistung. Bei Verbraucherbauverträgen höchstens 90 Prozent der Gesamtvergütung für alle Abschläge zusammen.
Muss der Kunde eine Abschlagsrechnung bezahlen?+
Ja, wenn die abgerechnete Leistung erbracht und vertragsgemäß ist. Bei wesentlichen Mängeln kann er einen Teil zurückhalten.